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Lothar Langer Immobilien
Friedrich-Ebert-Straße 20
35428 Langgöns
Deutschland
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Mobil 0160 3262259
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Bürozeiten nach individueller Vereinbarung
Trinkwassercheck
Wie läuft die Untersuchung ab?
- Der Betreiber prüft, ob für die Trinkwassererwärmungsanlage eine Untersuchungspflicht besteht.
- Handelt es sich um eine untersuchungspflichtige Anlage, kann diese vom Betreiber beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Die geneerelle Anzeigepflicht ist durch
die Änderung der Trinkwasserverordnung vom 13.12.2012 aufgehoben worden.
Das Formular für die umliegenden Landkreise finden Sie in der Mediathek.
- Auftragserteilung an uns und Erstbegehung: Betreiber und einer unserer Mitarbeiter identifizieren die Probeentnahmestellen vor Ort.
- Wenn nicht vorhanden: Installation von Zapfhähnen an den Probeentnahmestellen durch eine Fachfirma. Bei der Suche nach dieser werden wir Sie gerne unterstützen und kompetente regionale Partner vorschlagen.
- Ein Mitarbeiter von uns nimmt die Proben vor Ort. Die Untersuchung der Proben erfolgt durch ein akkreditiertes und vom Land Hessen zertifiziertes Partner-Labor.
- Übermittlung der Ergebnisse an den Betreiber.
- Bei erhöhter Kontamination mit Legionellen: Untersuchung der Anlage in hygienischer und technischer Sicht durch den Betreiber. Die Durchführung der Nachbeprobung bieten wir ebenfalls an.